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Wichtigste Zielgruppe der Rürup-Rente sind Selbstständige mit einer hohen Steuerbelastung. Sie haben bei Neuabschlüssen keine echten Alternativen, Altersvorsorge steuerbegünstigt zu betreiben, denn die Förderung der Riester-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge können sie nicht nutzen. Beiträge zu einer klassischen Rentenversicherung (Erlebensversicherung) oder Kapitallebensversicherung sind ab 2005 nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig, es sei denn, die Laufzeit dieser Versicherungen hat vor dem 1. Januar 2005 begonnen und ein Versicherungsbeitrag ist bis zum 31. Dezember 2004 entrichtet worden.
Jedoch können Angestellte auch von der Rürup-Rente profitieren. Durch den neu geschaffenen Sonderausgaben-Höchstbetrag von 20.000,- EUR pro Jahr und Person kann auch ein Angestellter mit der Rürup-Rente zusätzlich Vermögen für den Ruhestand aufbauen und gleichzeitig Steuerförderungen nutzen.
Leistung im Todesfall
In der Ansparphase
Eine Rürup-Rente kann nicht vererbt werden, d.h. im Todesfall verfällt das Vermögen wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten der Versichertengemeinschaft. Die Deutschen Lebensversicherungen bieten jedoch verschiedene Lösungen an, diesen Verlust zu verhindern:
Der Versicherungsvertrag kann mit einer Hinterbliebenenrente im Todesfall an den Ehepartner oder an die kindergeldberechtigen Kinder kombiniert werden.
Es kann eine zusätzliche – steuerlich jedoch nicht geförderte – Zusatzversicherung zur Beitragsrückerstattung im Todesfall vor Rentenbeginn, abgeschlossen werden.
Das angesparte Vermögen wird für eine Hinterbliebenen-Rente an den Ehepartner oder die Kinder verwendet, sofern solche vorhanden sind.
In der Rentenphase.
Verstirbt der Versicherte in der Rentenphase so verfällt das eingezahlte Kapital, welches rechnerisch noch nicht durch Rentenzahlungen ausbezahlt wurde. Eine Rentengarantiezeit wie bei normalen Rentenversicherungen gibt es nicht.
Ist der Sparer verheiratet, kann jedoch eine Lebenspartner-, oder Hinterbliebenenrente für den Ehegatten vereinbart werden.
Hier existieren am Markt verschiedene Modelle:
Die Lebenspartnerrente beträgt einen bestimmten Prozentsatz (z.B. 60 %) der Hauptrente.
Die Hinterbliebenenrente kann einer Rentengarantiezeit nachempfunden werden. Ist eine solche Leistung für 10 Jahre vereinbart und verstirbt die versicherte Person nach fünf Jahren, wird der Wert der in den ersten 10 Jahren zu zahlenden Rente [hier der Rente für 5 Jahre] verwendet, um daraus eine lebenslange Rente an den Witwer/die Witwe zu finanzieren [[bzw. eine Rente an die Kinder].
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