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Die private Rentenversicherung ist eine Kapitalversicherung und dient dem Aufbau der Altersvorsorge. Regelmäßige Beitragszahlungen sind die verbreitetste Form - alternativ kennt der Markt den Einmalbeitrag [beispielsweise nach Erbschaft]. Die Rentenversicherung garantiert eine lebenslange Rente.
Im Todesfall des Versicherungsnehmers erhält die bezugsberechtigte Person die bis dahin eingezahlten Prämien und die erwirtschafteten Gewinnanteile. Es existieren diverse
Formen der Rentenversicherung:
Aufgeschobene Rente: Bei der aufgeschobenen Rente werden regelmäßig Beiträge in die Versicherung eingezahlt. Die Rentenauszahlung beginnt nach Ablauf der Aufschubdauer in Form von einer monatlichen Rente oder einer steuerfreien Einmalzahlung/Kapitalabfindung.
Sofortbeginnende Rente: Bei der sofortbeginnenden Rente wird ein einmaliger Beitrag in die Versicherung eingezahlt. Dafür erhält der Versicherungsnehmer sofort und lebenslang eine monatliche Rente.
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