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Berufsunfähigkeits- versicherung - ein sperriges Wort für eine aussergewöhnlich wichtigere Versicherung.
Die Situation: Sie sind durch schwere Krankheit oder die Folgen einer solchen nicht mehr in der Lage, den beruf in der Weise voll auszuüben, den Sie bisher hatten. Jetzt mag man sagen: Ich bin ja kein Hochseilartist, ich sitze doch nur im Büro rum - das könnte ich sogar noch im Rollstuhl. Schlimm genuig, aber weit gefehlt, denn auch psychologische Erkrankungen, Erkrankungen der Atemwege und des Herzens können Sie an einer solchen Tätigkeit hindern. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt im Regelfalle dann eine rente, wenn
"der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens 6 Monaten außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die er auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht [Verweisungsberuf]".
Als Mindestanforderung in den Vertragsbedingungen einer Berufsunfähigkeits-
versicherung sollte der "Verweisungsverzicht ohne Altersbegrenzung" enthalten sein: Der Versicherer verzichtet auf sein Recht, dem Versicherten eine Tätigkeit unabhängig vom erlernten Beruf zuzuweisen. Hier gilt echte Vorsicht, denn gerade billige Versicherungen haben häufig die Verweisklausel.
Hauptursachen für Berufsunfähigkeit sind in Deutschland derzeit Knochen- und Gelenks-Erkrankungen, gefolgt von Herzproblemen – und bereits an dritter Stelle mit ~20% Psychische Erkrankungen, beispielsweise durch Stress oder Mobbing – Berufsunfähigkeit kann also durchaus auch jene treffen, die sich keinen klassischen körperlichen Risiken beruflich aussetzen.
=> Siehe auch Berufsunfähigkeitszusatzversicherung [BUZ] |
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